Häufig gestellte Fragen

 

 Ab welchem Alter kann ich mein Kind an KiM-Musikland anmelden?

 

Für unsere musikalischen Früherziehungskurse ab 18 Monaten. Für Instrumentalunterricht ab 5 Jahre. Das Alter des Kindes hängt von individueller Reife ab. Einige spielen mit 4 1/2 Jahren Melodien auf dem Klavier. Andere blühen erst mit 6 oder 7 Jahren musikalisch auf und überholen einige Mitschüler, die schon jahrelang Unterricht erhalten haben. Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne.  

 

 

Wann melde ich mich oder mein Kind am besten an?

 

Ab Juni planen wir die Unterrichtstermine für das kommende Schuljahr. Am besten buchen Sie  nach den Pfingstferien eine Probestunde, um einen regelmäßigen Unterrichtstermin zu ergattern.

 

 

Kann man sich während eines Schuljahres noch anmelden?

 

Ja. Wenn Plätze frei sind, können Sie jederzeit einsteigen. Nachdem Sie eine Probestunde gemacht haben und einen Unterrichtstermin mit Ihrer Lehrkraft vereinbart haben, können Sie gern online anmelden.

 

 

Gibt es eine Warteliste?

 

Ja. Falls eine Anmeldung zur Probestunde nicht möglich ist, schreiben Sie der Lehrkraft, um auf die Warteliste zu kommen.

 

 

Können Erwachsener Unterricht an KiM-Musikland nehmen?

 

Natürlich! Das Erlernen und Spielen eines Instruments öffnet ein Fenster in eine ganze neue Welt, wo man endlich was wohltuendes für sich macht. Als Erwachsene ist es besonders hilfreich eine oder einen Begleiter auf Ihrer Seite zu haben, die Ihnen nicht nur den Weg zeigt, sondern vor allem Sie motiviert tiefer in die Musik einzutauchen. Für Anfänger empfehlen wir immer wöchentlichen Unterricht. Da einige Erwachsene auf wöchentlichen Unterricht sich nicht festlegen können oder wollen, bieten wir Erwachsenen Flexikarten, halbierte Abonnements für Einzelunterricht (14 täglichen Unterricht), und Familienensemblekurse.

 

 

Kann ich die Lehrkraft vorher kennenlernen?

 

Ja. Sie können gerne eine Probestunde buchen, um unsere Lehrkraft kennenzulernen.

 

 

Brauche ich ein Instrument zu Hause?

 

Ja unbedingt, denn ohne ein Instrument kann man nicht üben. Es ist aber nicht notwendig sofort eines zu kaufen. Wir bieten einige Leihinstrumente an. Unsere Lehrkräfte beraten Sie gerne bevor Sie das Instrument kaufen.

 

Darf ich ein Instrument ausleihen?

 

Ja, Sie dürfen Cellos, Gitarren, Violinen und Querflöten kurzfristig von uns ausliehen. Besonders am Anfang des Erlernens eines Instruments kann es nützlich sein, das Instrument zuerst auszuleihen, bevor Sie es anschaffen. Bitte teilen Sie Ihrer Lehrkraft Ihr Interesse an einem Leihinstrument mit. Erfahren Sie mehr über den Verleih.

 

 

Wie oft muss ich üben?

 

Besonders für Anfänger ist kurzes, tägliches Üben am besten, um voranzukommen. Übung macht nicht nur den bekannten Meister, sondern ermöglicht auch die Freude am Musizieren. Das Spielen eines Instruments steht auf zwei Beinen: geistigem Verstehen und körperlichem Gedächtnis. Während des Unterrichts kapiert man schon, wie man das Musikstück spielt, aber zu hause muss man die Finger, Arme, Füße, oft den ganzen Körper durch Übungen trainieren, um das Musikstück zu spielen. Der musikalische Einklang zwischen Körper und Geist wurzelt sich in der Übung ein.

 

 

Kann ich mein Kind oder mich auch nur für ein paar Monate anmelden?

 

Während der ersten Monats des Unterrichtsvertrags lauft eine Probezeit, währenddessen man jederzeit den Unterricht beenden darf, und danach steht das Abonnement mit Kündigungsrecht fest. 

 

Ich bin oder mein Kind ist in Quarantäne.  Muss ich auf den Unterricht verzichten?

 

Nein. Während einer Quarantäne oder eines Lockdowns darf jeder online Unterricht per Videokonferenz erhalten. 

 

 

Wie kann ich meinen Unterrichtszeit verlängern oder von Paarunterricht auf Einzelunterricht wechseln?

 

Bitte fragen Sie Ihre Lehrkraft, ob Ihren Unterrichtstermin verändert werden kann. Falls ja, beantragen Sie die Veränderung online, um Ihr Abonnement auf den aktuellen Stand zu bringen. 

 

Wie kann ich zu einem anderen Instrument wechseln?

 

Nicht jedes Instrument passt jedem. Gerne können Sie Ihre Lehrkraft direkt fragen, ob einen Wechsel ratsam wäre oder unsere Leiterin, Frau Wirner, falls Sie lieber eine diskrete Beratung über diese Möglichkeit möchten. Leider können wir nicht jeder Zeit neuen Unterrichtsterminen je nach Wunsch in allen Instrumentalfächern ermöglichen. Deshalb ist es ratsam einen Wechseln vor dem Ende des Schuljahres zu planen, um rechtzeitig eine Probestunde zu buchen und im neuen Schuljahr einen passenden Unterrichtstermin für das neue Instrument zu finden.  Nach Absprache mit unsrer Lehrkräften dürfen Sie das Instrumentalfach online ummelden

 

 

Wie lange dauert das Schuljahr?

 

Das Schuljahr richtet sich nach den allgemeinbildenden Schulen in Bayern. Die Ferienzeiten passen sich den Ferienterminen der allgemeinbildenden Schulen in Bayern auch an.

 

 

Welche Ermäßigungen gibt es für den Unterricht?

 

Rabatte sind für AlG2-Empfänger, Geschwister, und kinderreiche Familien möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht, aber wir versuchen alle Bedürftige finanziell zu unterstützen. Hier können Sie eine Ermäßigung beantragen.

 

 

Muss ich die Ferien mitbezahlen, wenn ich den Unterricht abonniere?

 

Nein. Unsere monatlichen Gebühren sind auf Jahresentgelte bezogen. Wir berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien und teilen die Gesamtsumme auf zwölf Raten auf. Dadurch wird jeden Monat die Gebühr entrichtet, obwohl Sie nur den erhaltenen Unterricht tatsächlich bezahlen.

 

Kann ich das Gebühr für einen Kurs überweisen?

 

Ja. Unsere monatlichen Gebühren für Abonnements müssen abgebucht werden, aber einmalige Kursgebühren können Sie gerne direkt an unseren Verein überweisen. Wählen Sie "gegen Vorkasse" als Ihre Bezahlungsart bei Ihrer Anmeldung für den Kurs. Danach können Sie die Gebühr an folgendes Konto überweisen. Bitte merken Sie KiM-Musikland sowie den Kurstitel in der Überweisung, so dass unser Geschäftsleiter ihre Bezahlung finden kann.

 

KiM - Kinder in München e.V. IBAN DE38 7002 0270 0659 2822 67 (BIC: HYVEDEMMXXX)

 

 

Wo kann ich die AGB für ein Abonnement lesen?

 

Die Vereinbarung auf ein Abonnement für Instrumentalunterricht können Sie gerne hier lesen.

 

 

Wie kann ich den Unterricht kündigen?

 

Für die Abmeldung zum Ende des Vertragsjahres muss die Kündigung bis 31. Mai schriftlich vorliegen. Sie können Ihre Kündigung online einreichen. Der Rücktritt vom Vertrag vor Ende des Schuljahres ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sehen Sie bitte § 8 in unserer Vereinbarung zum Unterricht. 

 

 

 

Falls Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Zusammen finden wir immer eine Lösung.