Hygienekonzept

Hygienemaßnahmen gegen alle infektiösen Krankheiten haben bei KiM-Musikland hohe Priorität.

 

1.      Als Grundsatz gilt: Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) aufweisen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen unsere Schule nicht betreten.

 

2.      SchülerInnen, die sich in Quarantäne befinden und trotzdem sich wohl fühlen, dürfen ihren Unterricht als Videokonferenz erhalten.

 

3.      Vor dem Unterricht gelten die folgenden Regeln:

 

a)     Der Wartebereich ist nur für den jeweiligen Schüler, die jeweilige Schülerin zugelassen.

 

b)    Beim Eintreten unserer Schule und vor dem Beginn jeder Unterrichtsstunde werden SchülerInnen zum Desinfizieren der Hände verpflichtet. Beim Eingängen stehen Desinfektionsmittel für Hände parat sowie ausreichend Toiletten, wo Hände gewaschen werden können. Bei Benutzung der Toiletten gelten die ausgehängten Hygieneregeln.

 

c)     Mindestens 1,5 m Abstand werden zwischen allen Personen, die über 6 Jahre alt sind und nicht im Lebensgemeinschaft wohnen, auf unserem Gelände im Freien sowie in öffentlichen Räumen gehalten.

 

d)    Medizinische Maskenpflicht besteht in öffentlichen Räumen ab dem 6. Geburtstag gemäß der 14. BayIfSMV

 

e)    Geimpft, genesen, getestet (3G): Überschreitet im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 35, so darf im Hinblick auf geschlossene Räume der Zugang zu […] außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, […] sind Anbieter, Veranstalter und Betreiber zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet (14. BaylfSMV §3(1)).  Laut der Pressemitteilung der Bayerische Staatskanzlei N: 126 gelten SchülerInnen „mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.“ Demzufolge erfolgt ab einen 7-Tage-Inzidenzwert von 35 in München vor dem Unterricht eines Erwachsenen die Überprüfung der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise von der zuständigen Lehrkraft.

 

f)    Der Eintritt der SchülerInnen und Schüler in den Unterrichtsraum erfolgt nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft.

 

4.      Während des Instrumentalunterrichts gelten in Unterrichtsräumen die folgenden Regeln:

 

 a)     Der Instrumentalunterricht erfolgt als Einzel- und Gruppenunterricht.

 

b)    Von der Schule zur Verfügung gestellte Instrumente (z. B. Klavier) werden nach jeder Benutzung mit Desinfektionsmittel gereinigt. Vor und nach der Benutzung von Instrumenten der Schule müssen die Hände gründlich desinfiziert werden.

 

c)     Kein Wechsel von Noten, Notenständern, Stiften oder Instrumenten wird erlaubt.

 

d)    Ein Mindestabstand von 1,5 m werden von allen Beteiligten einhalten. Beim Flötenunterricht werden größeren Sicherheitsabstand eingehalten.

 

e)    Die Maskenpflicht gilt beim Eintreten und Verlassen des Unterrichtsraums, aber nicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören (§ 2 (1) 2). Die Maskenpflicht entfällt auch bei zwingenden Gründen § 2 (1) 6, beispielsweise im Hinblick auf das Musizieren oder künstlerische Darbietungen.

 

5.     Lüften wird mindestens alle 45 Minuten durch Stoßlüftung bzw. Querlüftung in Unterrichtsräumen für mindestens 5 Minuten vorzunehmen. Gelüftet wird am Ende und Anfang jeder Unterrichtsstunde bzw. beim Schülerwechsel im Unterrichtsraum. Falls eine Unterrichtsstunde länger als 45 Minuten dauert, wird den Unterrichtsraum auch während des Unterrichts gelüftet.

 

6. Regelmäßige Oberflächenreinigung, insbesondere der Handkontaktflächen (Türklinken, Lichtschalter, Treppen- und Handläufe usw.), wird durchgeführt.

 

7.  Die Kontaktdaten sowie Unterrichtstermine unserer Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen sind aufbewahrt, damit mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können.